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   BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77   

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BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77 (https://dejure.org/1979,182)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1979 - 1 C 56.77 (https://dejure.org/1979,182)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - 1 C 56.77 (https://dejure.org/1979,182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 252
  • MDR 1979, 782
  • DVBl 1979, 590
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung, des Senats sind diese Vorschriften verfassungsgemäß (Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 und BVerwG 1 C 79.76 -).

    Er umfaßt insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung; bei seiner Anwendung kann u.a. auf die Maßstäbe des die Ausweisung regelnden § 10 Abs. 1 AuslG zurückgegriffen werden (BVerwGE 42, 148 [154]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 und BVerwG 1 C 79.76 -).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
    Nach der ständigen Rechtsprechung, des Senats sind diese Vorschriften verfassungsgemäß (Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 und BVerwG 1 C 79.76 -).

    Er umfaßt insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung; bei seiner Anwendung kann u.a. auf die Maßstäbe des die Ausweisung regelnden § 10 Abs. 1 AuslG zurückgegriffen werden (BVerwGE 42, 148 [154]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 und BVerwG 1 C 79.76 -).

  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 97.70

    Wohngeld für vorübergehend genutzten Wohnraum - Wohngeld für teuren Wohnraum -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
    Desgleichen greift der Hinweis des Beklagten auf das Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 97.70 - (BVerwGE 37, 47) nicht durch.

    Die in BVerwGE 37, 47 verneinte Frage, ob aus einem fehlerhaften Verwaltungsakt ein Anspruch auf Erlaß eines neuen, aber ebenfalls fehlerhaften Verwaltungsakts hergeleitet werden kann, stellt sich hier nicht.

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
    Das entspricht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 - [NJW 1978, 2446 = DVBl. 1978, 881]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
    Eine Ausweisung darf nur verfügt werden, wenn sie erforderlich ist, um einer Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [138]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
    Eine Ausweisung darf nur verfügt werden, wenn sie erforderlich ist, um einer Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [138]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
    Er umfaßt insbesondere die öffentliche Sicherheit und Ordnung; bei seiner Anwendung kann u.a. auf die Maßstäbe des die Ausweisung regelnden § 10 Abs. 1 AuslG zurückgegriffen werden (BVerwGE 42, 148 [154]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 und BVerwG 1 C 79.76 -).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Die Negativschranke schließt deswegen, soweit nicht ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften des Aufenthaltsrechts eine abweichende Beurteilung verlangt (BVerwGE 57, 252 [256]), die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aus, wenn der Ausländer zwar einen Ausweisungstatbestand verwirklicht hat, eine entsprechende ausländerbehördliche Maßnahme aber nur dazu dienen könnte, auf andere Ausländer vorbeugend dahin einzuwirken, daß sie Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen.

    Nach diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt zum Ausdruck gebrachten Grundsätzen (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]) ist der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland zwar in dem Sinne weit zu verstehen, daß er eine Vielzahl öffentlicher Interessen einschließt, die zudem einem zeitlichen und örtlichen Wandel auch hinsichtlich ihres Gewichts unterworfen sein können.

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Ein nicht durch den erforderlichen Sichtvermerk gedeckter Aufenthalt beeinträchtigt grundsätzlich Belange im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG und schließt daher in der Regel die nachträgliche Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus (BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77]; 70, 54 ).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß die Anwendung der "Negativschranke" des ausländerrechtlichen § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, wonach die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Entgegenstehen von Belangen der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen ist, durch das Rechtsstaatsprinzip, zu dem auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört, sowie durch die Grundrechte und die im Grundgesetz zum Ausdruck kommende Wertordnung begrenzt wird (z.B. BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 56, 254 [257 f.]; 57, 252; 59, 104 [106]; 61, 105 [107 f.]).
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 58.83

    Aufenthaltserlaubnis - Einreiseantrag - Notwendiger Sichtvermerk - Betätigung als

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Ausländerbehörde danach den Erlaubnisantrag eines Ausländers, der ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in das Bundesgebiet eingereist ist, regelmäßig ablehnen muß (BVerwGE 57, 252; Beschluß vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 38 [S. 77] = DVBl. 1983, 35 = InfAuslR 1982, 271).

    Anwendung der Negativschranke gebotene Güter- und Interessenabwägung ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).

    Dabei ist auf BVerwGE 57, 252 hingewiesen worden, wo dargelegt ist, daß die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG nach einer Einreise ohne erforderlichen Sichtvermerk zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde ausschließt.

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Die Ausländerbehörde darf regelmäßig keine Aufenthaltserlaubnis für einen dauernden oder längeren Aufenthalt erteilen, wenn der sichtvermerkspflichtige Ausländer zu diesem Zweck mit einem lediglich für Besuchszwecke beantragten und erteilten Sichtvermerk eingereist ist und zu seinem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehegatten ziehen will; der Ausländer ist auch in diesem Falle regelmäßig darauf verwiesen, die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks von der Auslandsvertretung einzuholen (Fortführung von BVerwGE 57, 252).

    Das ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt (BVerwGE 57, 252 ; Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34).

  • BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78

    Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine

    Die Negativschranke schließt deswegen, soweit nicht ihr Zusammenhang mit anderen Vorschriften des Aufenthaltsrechts eine abweichende Beurteilung verlangt (vgl. BVerwGE 57, 252 [256]), die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aus, wenn der Ausländer zwar einen Ausweisungstatbestand verwirklicht hat, eine entsprechende ausländerbehördliche Maßnahme aber nur dazu dienen könnte, auf andere Ausländer vorbeugend dahin einzuwirken, daß sie Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Eine Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG muß daher von beachtlichem Gewicht sein (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; 57, 252 [254 ff.]; 59, 104 [106 ff.]; Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520).
  • BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit -

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß grundsätzlich die Anwesenheit eines Ausländers, der dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (BVerwGE 57, 252 [256]).

    Es liegt nach den gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts auch nichts dafür vor, daß aus den in der Rechtsprechung des Senats dargelegten Gründen hier ausnahmsweise eine andere Beurteilung geboten wäre (vgl. BVerwGE 57, 252 [257]; Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).

    Unter diesen Voraussetzungen könnten die Gründe entfallen sein, die es nach BVerwGE 57, 252 [256] rechtfertigen, die weitere Anwesenheit eines, ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereisten Ausländers grundsätzlich als Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland zu werten.

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Bei der Auslegung und Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG müssen des Rechtstaatsprinzip sowie die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung gewahrt werden (BVerwGE 56, 246 [248 ff.]; 56, 254 [257 ff.]; Urteil vom 30. Januar 1979 - BVerwG 1 C 56.77 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 15 = DVBl. 1979, 590]).
  • BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84

    Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange

    Das gilt nicht nur für die Fälle, in denen der Ausländer im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG eine Erwerbstätigkeit auszuüben beabsichtigt (BVerwGE 57, 252 [256]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1982 - BVerwG 1 B 93.82 - Buchholz 402.24. § 2 AuslG Nr. 38; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - Buchholz 402.24 § 5 AuslG Nr. 2), sondern auch dann, wenn er zu dem in § 5 Abs. 1 Nr. 2 DVAuslG genannten Personenkreis gehört (Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 -).

    Ausnahmen kommen allerdings nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Betracht, wenn die bei Anwendung der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG gebotene Güter- und Interessenabwägung (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 56, 254 [258]) ergibt, daß die Ablehnung der Erlaubnis überwiegenden öffentlichen Interessen zuwiderliefe oder für den Ausländer eine mit den Gesetzeszwecken nicht zu vereinbarende Härte darstellte (BVerwGE 57, 252 [257]; Beschlüsse vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116; vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 58.83 - a.a.O.) -.

  • BVerwG, 04.10.1982 - 1 B 93.82

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Erteilung einer

  • BVerwG, 24.03.1981 - 1 B 576.79

    Einreise unter Verstoß gegen die Sichtvermerksvorschrift - Ermessen über die

  • VGH Hessen, 29.04.1986 - 2 UE 757/84
  • BVerwG, 15.12.1993 - 1 B 193.93

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

  • OVG Saarland, 21.06.1995 - 9 R 14/95

    Zum Anspruch eines Anwohners auf Verlegung einer Bushaltestelle

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 11 N 48.08

    Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Wiederkehr/Türke; kein gesetzlicher Anspruch wegen

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 88.76

    Wegfall des Zwecks der Anwesenheit ausländischer Studenten nach langer

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78

    Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) -

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 35.77

    Verlängerung der Geltungsdauer von vor Inkrafttreten des Waffengesetzes (WaffG)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2006 - 2 O 210/06

    Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem

  • BVerwG, 10.11.1980 - 1 B 802.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 44.77

    Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89

    Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 84.77

    Erteilung eines Waffenscheines - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.12.1989 - 1 B 165.89

    Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmeaufenthaltserlaubnis für ohne

  • BVerwG, 02.03.1984 - 1 CB 11.84

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76

    Erteilung eines Waffenscheines für eine scharfe Faustfeuerwaffe - Bedürfnis im

  • BVerwG, 14.12.1979 - 1 B 139.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung politischen Asyls -

  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 B 27.84

    Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 04.10.1983 - 1 B 123.83

    Zulässigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis hinsichtlich einer ins

  • BVerwG, 22.01.1982 - 1 CB 55.81

    Geltung der Grundsätze der Familienzusammenführung - Einreise unter Verstoß gegen

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen

  • VGH Hessen, 18.05.1989 - 13 TH 3329/88

    Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach Sichtvermerksverstoß durch Iraner

  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 A 69.86

    Zulässigkeit einer Sicherheitsleistung im Rahmen der Gestattung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 13 S 2912/83

    Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Scheinehe

  • BVerwG, 29.03.1982 - 1 B 28.82

    Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis - Anwesenheit eines unter Missachtung des

  • BVerwG, 14.10.1981 - 1 B 133.81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • BVerwG, 29.01.1981 - 1 B 7.81

    Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der Versagung einer

  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 831.80

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis an Ausländer - Grundrechtlicher Schutz der

  • BVerwG, 18.08.1980 - 1 B 787.80

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Versagung der

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 10.77

    Grundlagen für die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Verlängerung

  • BVerwG, 18.12.1986 - 1 C 67.86

    Antrag einer türkischen Staatsangehörigen auf Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2021 - 10 L 2975/20

    Zur Zumutbarkeit einer vorübergehend Trennung eines ausländischen Elternetils von

  • BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 45.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versagung der

  • BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80

    Antrag auf Erteilung einer Nachzugserlaubnis - Beeinträchtigung der Belange der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.1996 - 3 S 83/96

    Einstweilige Anordnung; Sonstiges Ausländerrecht

  • VG München, 16.04.2007 - M 12 E 07.1213

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Fiktionsbescheinigung,

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